PREISE & HONORAR

Wenn Sie gerne meinen Dolmetschservice in Anspruch nehmen wollen, stehe ich jederzeit zur Verfügung. Die Entlohnung für die Dolmetscher richtet sich hierbei nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Dieser umfasst neben der tatsächlichen Dolmetschzeit auch die Anfahrtszeit.


Bei den Übersetzungen orientiere ich mich an den Angaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)


Seit über 10 Jahren bin ich als Dolmetscher tätig und biete Dolmetscherdienste für folgenden Bereiche:

DOLMETSCHEN

  • Justizbehörden (Gerichte/Staatsanwaltschaften/Justizvollzugsanstalten/Polizei)
  • Konferenzen/Tagungen (optional mit Konferenztechnik)
  • Anwälte/Notare
  • Städtische Ämter/Behörden
  • Jugendhilfe- und Soziale Einrichtungen
  • Krankenhäuser/Kliniken
  • Ärzte/Psychologen
  • Kindertagesstätten/Schulen
  • Trauungen
  • Dolmetschen bei Verhandlungsgesprächen (Deutsch, Nepali)
  • Begleitdolmetschen
  • Dolmetschen von Vorträgen und Präsentationen
  • Dolmetschen bei Telekonferenzen

ÜBERSETZEN

  • Juristische Übersetzungen (Justizbehörden/Anwälte/Notare)
  • Produktbeschreibungen/Gebrauchsanweisungen
  • Medizinische Gutachten/Fragebögen
  • Inhalte von Internetseiten
  • Broschüren/Flyer
  • Geschäftsberichte/Vorträge/Studien
  • Diplome/Bescheinigungen
  • Zeugnisse/Bewerbungen
  • Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führerschein, Zeugnisse)




Die neuen Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ab dem 1. Januar 2021


Dolmetschen (§ 9)

Honorar

85 €/Stunde

keine Unterscheidung zwischen Konsekutiv und Simultan

Einsätze nachts (23–6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen

+ 20 %

Erforderlich ist lediglich die Feststellung der heranziehenden Stelle, dass es notwendig ist, die Leistung zu dieser Zeit zu erbringen.

Übersetzen (§ 11)

je angefangene Normzeile (55 Zeichen inkl. LZ) in der Zielsprache (latein. Zeichen; sonst: Ausgangssprache)

bei unverhältnismäßigem Aufwand für die Zählung: Bestimmung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge pro Zeile nach Anzahl Zeilen.

Grundhonorar

Text editierbar / nicht editierbar

1,80 € / 1,95 €

editierbar = ohne weitere technische Zwischenschritte zu ändern, löschen und textlich zu überarbeiten = i. d. R. Word-Vorlage o. Ä.

nicht editierbar = Papiervorlagen, PDFs, Texte in Bilddateien (Scans, JPEG etc.)

Erhöhtes Honorar

Text editierbar / nicht editierbar

1,95 € / 2,10 €

anwendbar bei besonderer Erschwernis: – häufige Verwendung von Fachbegriffen – schwere Lesbarkeit des Textes – besondere Eilbedürftigkeit – in Deutschland selten vorkommende Fremdsprachen* ggf. weitere wie ungünstige Arbeitsbedingungen, aufwendige Formatierungen, nicht vergleichbare Rechtssysteme, Sondersprachen, Dialekt, Nutzung von Sonderzeichen etc.

R   E   F  E  R  E  N  Z  E  N